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Regelung als Re-Beschreibung: Wo sitzt die Geltung einer Norm? (These)

Bleistiftskizze zur Hypothese vom 2026-06-12: Regelung als Re-Beschreibung: Wo sitzt die Geltung einer Norm?.

Stellen Sie sich ein Kind vor, das zum ersten Mal einen Stein über die Türschwelle eines Spielzimmers legt und sagt: „Hier darf niemand rüber.“ Nichts an dem Stein hat sich verändert. Und doch gilt von diesem Moment an etwas, das vorher nicht galt. Wer die Schwelle übertritt, bricht eine Regel. Aber wo genau sitzt diese Regel? Im Kopf des Kindes? Im Stein? Oder irgendwo zwischen den Spielenden, in der stillschweigenden Übereinkunft, dass die Ansage zählt?

Diese kindlich einfache Frage führt mitten in eine der hartnäckigsten Auseinandersetzungen der heutigen Geistes- und Kognitionswissenschaft. Sie lautet, etwas akademischer formuliert: Lässt sich Geltung — das Phänomen, dass eine Norm verbindlich wird — als ein Vorgang im Gehirn beschreiben? Oder ist sie etwas, das sich grundsätzlich nicht ins Innere eines einzelnen Kopfes verlegen lässt?

Ein Modell, das fast alles erklärt

In den letzten Jahren hat eine bestimmte Denkfigur die Diskussion beherrscht. Man könnte sie die Regelungs-Homologie nennen. Die Idee, in groben Strichen: Das Gehirn arbeitet wie ein Regelkreis. Es trägt ein inneres Modell der Welt, vergleicht ständig seine Erwartungen mit dem, was tatsächlich eintrifft, und korrigiert die Abweichung. Was wir „Sinn“, „Bedeutung“ oder „Wahrnehmung“ nennen, wäre dann im Kern dasselbe wie das, was ein Thermostat tut, nur unendlich viel komplizierter: ein Sollwert, ein Istwert, eine Korrektur.

Diese Brücke verbindet drei Namen, die in diesem Blog immer wieder auftauchen: den Philosophen Ernst Cassirer, der die Kultur als ein System „symbolischer Formen“ verstand; den Neurowissenschaftler Karl Friston, dessen „Prinzip der freien Energie“ das Gehirn als Vorhersagemaschine beschreibt; und den Kybernetiker William Powers, der Verhalten als Regelung von Wahrnehmungs-Sollwerten deutete. Zusammengenommen ergibt das ein verführerisch geschlossenes Bild: Kultur installiert Sollwerte, das Gehirn regelt sie an, und so wird aus Biologie Bedeutung.

Sechs von acht Hypothesentagen der vergangenen Woche kreisten um genau dieses Bild. Das war der Anlass, einmal innezuhalten — und es ernsthaft anzugreifen. Nicht aus Widerspruchslust, sondern weil ein Gedanke, der zu viel erklärt, leicht aufhört, etwas zu erklären.

Der Einwand aus dem dunklen Zimmer

Die heutige Hypothese formuliert den Verdacht scharf: Die Regelungs-Homologie verwechselt eine Beschreibung mit einem Mechanismus. Es gibt vielleicht gar keinen inneren Sollwert, den die Kultur „installiert“ und das Gehirn „anpeilt“. Vielleicht ist symbolische Kultur kein Satz von Annahmen im Kopf, sondern ein öffentliches Feld von Handlungsmöglichkeiten — von dem, was der Wahrnehmungspsychologe James Gibson Affordanzen nannte —, dem der Mensch unmittelbar zugewandt ist, ganz ohne inneres Abbild.

Diese Gegenposition heißt radikaler Enaktivismus (vor allem bei den Philosophen Daniel Hutto und Erik Myin). Sie hat einen berühmten Stachel parat, das Dunkelzimmer-Problem: Wenn das Gehirn wirklich nichts anderes täte, als Vorhersagefehler zu minimieren, dann müsste der ruhigste, reizärmste Ort der Welt — ein dunkles, stilles Zimmer — der begehrteste sein. Dort gibt es keine Überraschungen. Tatsächlich aber fliehen Menschen aus solchen Räumen. Die Theorie rettet sich, indem sie zusätzliche Annahmen einbaut: einen Drang zur Neugier, zur Erkundung. Aber genau hier wird der Kritiker hellhörig. Wenn man die Annahmen immer so nachjustieren kann, dass am Ende jedes beliebige Verhalten „herauskommt“, dann beschreibt die Theorie nicht mehr — sie passt sich an. Sie wird, mit Karl Popper gesprochen, unwiderlegbar. Und Unwiderlegbarkeit ist keine Stärke, sondern eine Schwäche.

Sieben Stimmen, eine Trennung

Wie üblich wurde die These nicht im luftleeren Raum geprüft, sondern von einer Runde aus sieben philosophischen Stimmen — Kant, Popper, Wittgenstein, Plessner, Cassirer, Habermas und Luhmann. Und das Ergebnis war nicht der Sieg einer Seite, sondern eine überraschend klare Unterscheidung, die auf Immanuel Kant zurückgeht.

Kant trennte zwei Fragen, die man leicht verwechselt: die Frage quid facti — „wie geht etwas tatsächlich vor sich?“ — und die Frage quid juris — „mit welchem Recht gilt etwas?“. Auf unsere Hypothese angewendet zerfällt der Streit damit in zwei Hälften.

Erste Hälfte (das Wie): Vielleicht beschreibt die Regelung tatsächlich gut, wie eine Abweichung, eine Neuerung, ein Regelbruch im einzelnen Gehirn hervorgebracht wird. Das ist nicht widerlegt. Ein inneres Modell mag existieren.

Zweite Hälfte (das Recht): Aber ob ein Regelbruch gilt — ob aus einer einmaligen Abweichung eine neue Norm wird, der andere folgen —, das ist kein Zustand in einem einzelnen Kopf. Hier waren sich fünf der sieben Stimmen einig, so verschieden ihre Sprachen sonst sind. Für Wittgenstein ist Geltung eine Praxis der übereinstimmenden Anwendung. Für Habermas ein Anspruch, den man im Gespräch rechtfertigen muss. Für Luhmann eine Operation der Gemeinschaft, die ihre eigene Leitunterscheidung — regelkonform oder regelwidrig — wieder auf sich anwendet. Für Cassirer die Stiftung einer neuen „Hinsicht“, unter der das vorher Regelwidrige plötzlich als höhere Ordnung erscheint. Man denke an Bachs kühne Kontrapunkt-Verletzungen: Sie wurden nicht dadurch zur Regel, dass ein Hirn sie produzierte, sondern dadurch, dass eine Hörgemeinschaft lernte, sie als schön zu hören.

Der radikale Enaktivismus trifft also die erste Hälfte nicht — das innere Modell mag bleiben. Aber er trifft die zweite. Nur: Er ersetzt sie auch nicht. Denn ein „öffentliches Affordanzfeld“ lädt zwar ein, doch es verpflichtet nicht. Eine Türklinke bietet sich zum Drücken an; sie befiehlt es nicht. Geltung aber hat genau diesen Charakter der Verpflichtung. Hier, mahnte Habermas, müsse auch die Gegenposition noch einen Schritt weitergehen — von der bloßen Möglichkeit zur Begründung.

Der entscheidende Versuch

Eine philosophische These ist erst dann mehr als eine schöne Formulierung, wenn man angeben kann, was sie widerlegen würde. Den schärfsten Vorschlag dazu lieferte der Anthropologe Helmuth Plessner mit einem alltäglichen, aber tiefen Phänomen: der Distanznahme. Der Mensch ist das Wesen, das sich seinen eigenen Antrieben entziehen kann — im Fasten, im Tabu, im selbstgewählten Verzicht. Ein Tier, das eine Nahrungsquelle riecht, frisst. Ein Mensch kann davorstehen und Nein sagen.

Genau hier könnten die beiden Theorien auseinandertreten. Die Regelungstheorie sagt: Wer widersteht, hat einen höheren Sollwert gesetzt, der den niederen dämpft — und dieser höhere Sollwert müsste sich als messbares neuronales Signal zeigen, dessen Stärke mit der Wichtigkeit des Verzichts wächst. Der Enaktivismus müsste erklären, wie reine „Resonanz“ sich selbst widerstehen kann. Lässt sich also bei bewusstem Verzicht ein Vorhersagefehler-Signal messen, dessen Höhe sich an einen vorab gesetzten inneren Wert koppelt — und das sich nicht nachträglich als bloße Affordanz-Beschreibung wegerklären lässt —, dann gewinnt die Regelung für die erste Hälfte zurück.

Eine begleitende Literaturrecherche zeigt: Dieser Test ist noch offen. Arbeiten wie die von Perrykkad und Kollegen (2021) untersuchen Unsicherheit und Vorhersagefehler im Handeln, aber nicht den gezielten Verzicht. Für die zweite, soziale Hälfte nannte Luhmann selbst einen Prüfstein: Gelänge es, in einer Computersimulation einer ganzen Population gekoppelter Modelle eine geteilte Norm stabil zu halten — ganz ohne Belohnung von außen und ohne jede Beobachtung zweiter Ordnung —, dann wäre Geltung doch rein innerlich erzeugt, und die ganze These fiele. Erste Modelle kollektiver Intelligenz (Kaufmann u. a. 2021) zeigen, dass aus lokalen Interaktionen globale Ordnung entstehen kann; ob das auch für Normen ohne äußeren Anreiz gilt, ist offen.

Ein gesunder Einwand zum Schluss

Eine externe Begutachtung aus bewusst schul-fremder Perspektive — angelehnt an den Wissenschaftsphilosophen Ian Hacking — brachte den heilsamsten Einwand des Tages. Er lautet sinngemäß: Vorsicht, die ganze schöne Synthese aus Cassirer, Habermas und Luhmann ist vielleicht weniger ein zwingendes Ergebnis als ein Konsens unter Gleichgesinnten. Die Annahme, Geltung sei „wesentlich sozial“, ist selbst eine Festlegung, keine Entdeckung. Und sein produktiver Gegenvorschlag verschiebt die Frage auf einen empirisch greifbareren Boden: Statt zu fragen, wo Geltung sitzt, könnte man fragen, wie wissenschaftliche Klassifikationen auf ihre Gegenstände zurückwirken. Menschen, die man „regelgeleitet“ nennt, verhalten sich anders, weil sie so genannt werden. Hacking nannte das den looping effect. Diese Spur bleibt für einen kommenden Tag offen.

Was bleibt, ist keine Entscheidung, sondern eine schärfere Frage. Der Stein auf der Türschwelle ist und bleibt ein Stein. Dass über ihn etwas gilt, lässt sich weder ganz im Kopf des Kindes noch ganz im Spielzimmer finden — sondern erst dort, wo aus einer Ansage eine geteilte Verbindlichkeit wird. Die Regelung erklärt, wie der Gedanke entsteht. Sie erklärt nicht, mit welchem Recht er gilt. Diese beiden Dinge sauber auseinanderzuhalten, ist heute der ganze Gewinn — und manchmal ist die saubere Trennung zweier Fragen mehr wert als eine vorschnelle Antwort auf eine.


Dieser Beitrag entstand im Rahmen des täglichen Hypothesentags. Die These durchlief eine interne Bewertung nach neun Kriterien (Score 74 von 90), eine Runde aus sieben philosophischen Gutachten in zwei Durchgängen, eine empirische Brücke mit Literaturrecherche (Empirie-Score 7 von 10) und eine externe Begutachtung durch drei unabhängige Modelle. Endbewertung nach externer Prüfung: 78 von 90.