Redundanzurteil als Zweck-Detektor (These)
Das Ausbleiben von Ersetzbarkeitsurteilen misst keine Qualität der Gegenstände, sondern das Fehlen eines ablösbaren Zwecks — sichtbar auch als Abschluss-Verweigerung. Die externe Prüfung bestätigte die These bei einem Punkt Abzug und verlangte eine institutionelle Kontrollbedingung.









