Geltung als ablösbarer Anspruch — die Schwelle liegt im urteilenden Dritten (These)
Braucht Verbindlichkeit die Sprache? Die These macht die Schwelle der Geltungs-Normativität an der perspektiveneröffnenden Drittkorrektur fest statt am Symbolgebrauch. Die externe Prüfung bestätigt das Falsifikationsdesign, warnt aber vor einer Dissoziation von Scham und Perspektivübernahme (Psychopathie-Befunde) — interne Bewertung 76/90, nach Prüfung 73/90.









